Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen einschließlich etwaiger Zinsen unser Eigentum.
Wir sind berechtigt, jederzeit die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen, wenn sich der Käufer in Verzug befindet.
Der Käufer hat uns unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die in unserem Eigentum stehende Ware zu unterrichten.
Sicherungsübereignung, Sicherungsverkäufe, Verpfändungen sowie anderweitige Verfügungen über die in unserem Eigentum stehende Ware bedürfen unserer Einwilligung.
Der Käufer ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehende Ware auf seine Kosten und zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Raub, Einbruch, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Der Käufer tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche schon jetzt an uns ab.